AGBs Joyride Paragliding

AGBs – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die AGB der GOGREEN GmbH / Joyride Paragliding

Allgemein:
Die GOGREEN GmbH (Joyride Paragliding) überträgt die Aktivitäten auf andere Leistungserbringer/Veranstalter oder führt diese z.T. selber durch. Diese werden in der Folge Veranstalter genannt. Die GOGREEN GmbH ist hauptsächlich für die Vermittlung der Aktivitäten, teilwiese für die Bereitstellung der nötigen Infrastruktur, teilwiese für den Betrieb der Logistik und für das Inkasso für Dritte zuständig.

1. Vertragsabschluss
Mit der mündlichen oder schriftlichen Anmeldung bzw. Buchung durch den Kunden, welche bei GOGREEN GmbH (Joyride Paragliding) oder einer ihrer Verkaufsstellen getätigt werden kann, kommt zwischen dem Kunden und der GOGREEN GmbH ein verbindlicher Vertrag zustande. Der Kunde anerkennt durch seine Buchung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und der GOGREEN GmbH.

2. Vertragsgegenstand
Die Veranstalterin verpflichtet sich, die vom Kunden gewünschte Leistung im Rahmen der Ausschreibungen und/oder der Auftragsbestätigung zu erbringen. Leistungserweiterungen können nach Absprache mit der Veranstalterin berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.

3. Preise
Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Preise in Fremdwährungen werden jeweils dem aktuellen Tageskurs angepasst.

4.1. Annullierung oder Vertragsänderung durch den Kunden
Annullierungen von Verträgen haben schriftlich zu erfolgen. Diese sind nur nach Rücksprache mit der Veranstalterin und deren Einverständnis gültig. Dabei sind sämtliche bereits erhaltenen Dokumente (Bestätigungen, Tickets, Gutscheine, etc.) beizulegen.
Bei einer Komplettannullierung werden dem Kunden folgende Anteile an den Gesamtkosten der gebuchten Veranstaltung in Rechnung gestellt:

4.2. Bei Gruppenreservationen (mehr als 4 Teilnehmer):
20 – 10 Tage vor der Aktivität: 30 %
9 – 2 Tage vor der Aktivität: 75 %
24 Stunden vor der Aktivität oder Nichterscheinen: 100 %

4.3. Bei Einzelpersonen (bis 4 Teilnehmer):
24 Stunden vor der Aktivität: 100%
Bei späterem Antritt oder verfrühtem Verlassen der Veranstaltung durch den Kunden entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Mehrkosten, entstanden durch späteren Antritt, verfrühtem Verlassen oder Verschiebung der Veranstaltung, sind durch den Kunden zu tragen.

4.4. Annullierung aufgrund des Wetters durch die Veranstalterin
Bei Annullation aufgrund des Wetters durch die Veranstalterin werden die vertraglich abgemachten Leistungen zurückerstattet.

5. Annullierung oder Vertragsänderungen durch die Veranstalterin
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, auch kurzfristig vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Vertragserfüllung zu einem anderen Zeitpunkt nicht möglich oder kann der Kunde nicht auf die ihm angebotenen Ersatzleistungen eintreten, werden die bereits geleisteten Zahlungen, unter Abzug der bereits beanspruchten Leistungen, zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Die Veranstaltung kann von der Veranstalterin auch kurzfristig abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch ihr Verhalten, ihre Unterlassungen oder anderer Handlungen dazu Anlass geben, dass die Vertragserfüllung gefährdet oder verunmöglicht wird. In diesem Falle gelten bezüglich Annullierungskosten die Bestimmungen gemäss Ziffer 5. Kann eine Veranstaltung oder Teile davon infolge höherer Gewalt, Sicherheitsbedenken der Veranstalterin, behördlicher Massnahmen, Streik oder unsicherer Wetter- und Naturverhältnissen nicht durchgeführt werden, ist die Veranstalterin berechtigt, auch kurzfristig die Veranstaltung abzusagen oder abzubrechen. Geleistete Zahlungen werden, unter Abzug der bereits beanspruchten Leistungen, Aufwendungen und der Bearbeitungsgebühr, zurückerstattet. Zu beachten ist, dass eine gefahrenfreie Abwicklung im Interesse aller liegt. Entscheidungen der Aktivitätsleiter sind endgültig. Veranstaltungsänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Veranstalterin bemüht sich um gleichwertige Ersatzleistung.

6. Teilnahmebedingungen, Mitwirkungspflichten der Teilnehmer
Bei allen Aktivitäten wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Die Teilnehmer verpflichten sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme aufzuklären. Teilnehmer dürfen unter keinen Umständen unter Drogen-, Alkoholeinfluss oder unter Psychopharmaka und dergleichen stehen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und den Weisungen des Veranstalters, der Bergführer und Hilfspersonen strikte Folge zu leisten. Bei Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgen der Weisungen kann der Veranstalter den Teilnehmer von der Aktivität ausschliessen.

7. Versicherung
Die Teilnehmer sind durch die Veranstalterin nicht versichert. Jeder Teilnehmer ist für einen genügenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz (einschliesslich Sportunfälle) selbst verantwortlich.

8. Beanstandungen
Sollte der Kunde Anlass zu Beanstandungen haben oder einen Schaden erleiden, sind diese sofort dem Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger schriftlich bekannt zu geben und bestätigen zu lassen. Der Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger ist jedoch nicht zur Anerkennung von Ansprüchen berechtigt, weshalb einer solchen Bestätigung nicht die Wirkung einer Schuldanerkennung zukommt. Der Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger wird bemüht sein, im Rahmen der Veranstaltung und der Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen. Erfolgt keine oder ungenügende Abhilfe oder will der Kunde Schadenersatzansprüche geltend machen, müssen die Forderungen schriftlich innert 4 Wochen nach vertraglichem Ende der Aktivität bei der Buchungsstelle, zuhanden der Veranstalterin, eingereicht werden. Der Beanstandung sind die Bestätigung des Aktivitätsleiters bzw. Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen. Bei verspäteter oder unterlassener Beanstandung während der Aktivität oder verspäteter Einreichung der Forderung bei der Buchungsstelle verwirken sämtliche Ansprüche.

9. Haftung allgemein
Schadenersatzansprüche gegen die GOGREEN GmbH oder die Veranstalterin oder deren Hilfspersonen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Die GOGREEN GmbH und die Veranstalterin ist berechtigt Hilfspersonen / Dritte zur Leistungserbringung beizuziehen. Überträgt die GOGREEN GmbH berechtigterweise die Ausführung auf einen Dritten, so haftet die GOGREEN GmbH für dessen Handlung und Unterlassung nicht. Die Veranstalterin haftet insbesondere nicht für Schäden, welche auf Handlungen und Unterlassungen des Aktivitätsleiters, welche nicht im Zusammenhang mit der Erbringung vertraglich vereinbarter Leistungen stehen, aufgrund von Handlungen Dritter, anderer Teilnehmer, des Teilnehmers (insbesondere Ziffer 1), höherer Gewalt, Naturereignissen, behördlichen Anordnungen usw. oder aufgrund verspäteter Heimkehr entstanden sind.
Befolgt ein Teilnehmer die Weisung der Veranstalterin, Aktivitätsleiters usw. nicht, entfällt jegliche Haftung seitens der Veranstalterin.

9.1. Haftung Paragliding
Die Haftung des Piloten bzw. des Vertragspartners gegenüber dem Passagier beträgt CHF max. 5 Mio.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizerisches Recht, unter Ausschluss internationaler Abkommen, anwendbar. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Davos GR. Die Veranstalterin ist jedoch berechtigt, ihre Ansprüche nach eigener Wahl auch am Wohnsitz bzw. Sitz des Kunden geltend zu machen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam und/oder unvollständig sein oder werden, so tritt anstelle der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung eine, in ihrer Wirksamkeit der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung am nächsten kommende, rechtsgültige Regelung. Die Unwirksamkeit und/oder Unvollständigkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt.

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Location

Joyride Paragliding
Brämabüelstr. 9
CH-7270 Davos

Öffnungszeiten

MO – SO / 8.00 bis 19.00
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